Europawahlen 2019
In knapp zwei Wochen sind Europawahlen. Aber was und wer wird dort überhaupt gewählt? Hier ein paar Fragen und Antworten zur Europawahl:
Wer wird gewählt?
Die 751 Abgeordneten des Europäischen Parlaments.
Wann wird gewählt?
Vom 23. bis zum 26. Mai 2019. In Deutschland haben die Wahllokale am Sonntag, den 26. Mai, von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Seit wann wird das Europäische Parlament gewählt?
Das Europäische Parlament geht zurück auf die erste parlamentarische Versammlung der EGKS 1952. Seit 1979 wird das Europäische Parlament direkt von den Bürgern gewählt.
Wie oft wird gewählt?
Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt bei Europawahlen sind alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union. Einschränkungen obliegen dem nationalen Wahlrecht der einzelnen Mitgliedsstaaten, z.B. liegt das Mindestalter für das aktive Wahlrecht in Österreich bei 16 Jahren, in Griechenland ist man mit 17 Jahren wahlberechtigt. In allen anderen Staaten bei 18 Jahren.
Was ist ein Mandat?
Das Wort Mandat kommt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie Auftrag oder Ermächtigung. Die Abgeordneten im Europäischen Parlament erhalten also einen Auftrag (= Mandat) von den Wählerinnen und Wählern.
Wie viele Stimmen habe ich?
Die Wählerinnen und Wähler verfügen bei der Europawahl 2019 über eine Stimme. Mit dieser Stimme entscheiden sich die Wählerinnen und Wähler für die Wahl einer Landes- oder Bundesliste einer Partei. Auf dieser Liste stehen in einer festen Reihenfolge Kandidaten, die für die Partei in das Europaparlament einziehen sollen.
Wie werden die Kandidaten und Kandidatinnen aufgestellt?
Die Parteien und Wählergruppen wählen die Kandidatinnen und Kandidaten auf ihre jeweilige Landes- oder Bundesliste. Abhängig vom erreichten Stimmenanteil ziehen diese gemäß der Reihenfolge auf der Liste in das Europäische Parlament ein. Hat eine Partei durch die Wahl mehr Sitze gewonnen als Kandidatinnen und Kandidaten auf ihrer Liste stehen, werden diese Sitze nicht besetzt.
Wer ist gewählt?
Deutschland stehen im Europäischen Parlament 96 Sitze zu. Da es bei der Wahl zum Europäischen Parlament 2019 in Deutschland keine Sperrklausel gibt, sind grundsätzlich die Kandidatinnen und Kandidaten gewählt, für deren Partei ausreichend Stimmen abgegeben wurden.
Wie erfolgt die Sitzverteilung im Europäischen Parlament?
Deutschland stehen nach der Europawahl 2019 96 der 705 Sitze im Europäischen Parlament zur Verfügung. Die Verteilung dieser Sitze erfolgt nach dem Verhältnis des Stimmenanteils der Parteien zueinander. Aufgrund des für die Sitzverteilung verwendeten "Divisorverfahrens" können aus Deutschland somit voraussichtlich Parteien in das Europäische Parlament einziehen, die etwas mehr als 0,5 Prozent der abgegebenen Stimmen erlangt haben.
Quelle: https://www.bpb.de/politik/wahlen/wahl-o-mat/288386/fakten-zur-wahl
Ihr könnt schon wählen und wisst nicht, wen ihr wählen wollt oder interessiert euch dafür welche Partei ihr mit euren Interessen am ehesten vertretet? Beim Wahl-O-Mat beantwortet ihr 38 Fragen und erhaltet dann ein Ergebnis. Probiert es doch mal aus!
* Leider ist der Wahl-O-Mat gestern offline gegangen. Der Grund: Kleine Parteien fühlen sich benachteiligt. Dagegen klagte die Partei Volt. Die Bundeszentrale nahm die Website dann schließlich am Montag Abend vom Netz. Jetzt soll die Software überarbeitet werden. Es wird sich zeigen, inwiefern in Zukunft dann auch kleinere Parteien in den Abgleich aufgenommen werden können. *
Alina Vaupel (11 MSS)